Wahlalter ab 16 & Jugendantrag

Wahlalter ab 16

Der stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Niedersachsen Max Weitemeier begrüßt die aktuelle Debatte, um das aktive Wahlrecht ab 16.

Die Jungen Liberalen fordern das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.

„Junge Menschen sind, wie unter anderem durch die Shell Studie bestätigt schon sehr früh politisiert. Sie sind sehr wohl auch schon mit 16 in der Lage sich eine eigene Meinung zu bilden. Seit 1996 gibt es daher das aktive Wahlrecht mit 16 bei der Kommunalwahl. Warum sich dieses Erfolgskonzept nicht durchsetzt ist jungen Menschen nur schwer zu erklären.“

Weitemeier, der auch Kreisvorsitzender der JuLis Wolfenbüttel ist erklärte weiter:

„Der demographische Wandel führt zu einer stetigen Verschiebung von Wählergruppen und Themen zugunsten der älteren Generation. Das Wahlrecht ab 16 Jahren würde daher einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit leisten. Unsere Demokratie braucht frühe Partizipation“

Jugendantrag – Mehr einfluss von Jugendorganisationen

Der Kreisvorsitzende aus Wolfenbüttel geht aber noch einen Schritt weiter. So setzt sich Weitemeier dafür ein, dass die örtlichen politische Jugendorganisationen ein größeres Gehör im Landkreis finden.

Konkret fordert er über die Hauptsatzungen und Geschäftsordnungen der kommunalen Gremien im Landkreis politischen Jugendorganisationen, das Recht zu gewähren, beratungspflichtige Eingaben machen zu können. Bestenfalls sogar mit einem Antragsrecht auszustatten.

Der 20-jährige ist überzeugt, dass mit einem solchen Jugendantrag das Beteiligungsdefizit ausglichen werden könnte.

Junge Interessen werden häufig nicht gehört

„Leider finden junge Interessen nur, wenn überhaupt, nach langen und komplizierten Gesprächen den Weg in den Kreistag oder Gemeinderat. Ich denke, da beispielsweise an unsere „Neugeborenen Baum Initiative“, so Weitemeier.

In ihrer Initiative vergangenes Jahr hatten die JuLis gefordert für jedes Neugeborene im Landkreis einen Baum zu pflanzen. Im Landkreis sprach sich der nicht öffentlichen tagende Kreissauschuss gegen die Idee aus. Weitemeier geht es dabei nicht um die Ablehnung der Idee, sondern um das wie. Weitemeier betonte, dass man für Vorschläge mal keine Mehrheiten erhalte sei zwar schmerzhaft aber Demokratie. Er kritisiert hingegen, dass dies ohne öffentliche Debatte passiert sei.

„Unsere Erfahrungen sind, da aber kein Einzelfall. Ich denke so geht es vielen jungen engagierten, wenn es bspw. um die Aufschüttung von Erde für einen Rampe zum Fahrradfahren, einen neuen Basketball Korp oder ein neues Netz für den Bolzplatz geht. Häufig sind es Projekte, die noch nicht mal viel Geld kosten. Junge Interessen bügelt man aber leider gerne schon vor eine Ratssitzung ab oder erklärt lange warum dies nicht ginge, anstatt gemeinsam nach einem möglichen Weg zu suchen.“ so Weitemeier weiter.

Nach Ansicht von Weitemeier ist die Forderung der Jungen Liberalen nach einem Jugendantrag dabei sogar eine Möglichkeit, um die von dem Kommunalverfassungsgesetz von den Kommunen geforderte besondere Beteiligung von jungen Menschen zu erfühlen.

Weitemeier erklärte abschließend: „Mit dem Jugendantrag möchten wir einen Beitrag dazu leisten, dass Politik erfahrbarer wird und junge Menschen wissen sie werden gehört. Ebenso können wir vielleicht mehr junge Leute für politische Jugendorganisationen und langfristig für kommunale Gremien begeistern. Unsere Kommunen und Parlamente müssen einfach ab und zu aus ihrer Komfortzone gedrängt werden.“

 

Der Jugendantrag als Idee

Die örtlichen politische Jugendorganisation sollen ohne das vorherige Sammeln von Unterschriften einen Einwohnerantrag gemäß § 31 NKomVG stellen können. Alternativ soll den politischen Jugendorganisationen über die Hauptsatzungen und Geschäftsordnungen der kommunalen Gremien die Möglichkeit gegeben werden, beratungspflichtige Eingaben machen zu können. Durch eine Informationsfreiheitssatzung soll zudem mit einem erweiterten Auskunftsrecht sichergestellt werden, dass die Jugendorganisationen über alle nötigen Informationen verfügen.

Über den Jugendantrag sollen gezielt politische Jugendorganisationen auf kommunaler Ebene mehr Mitwirkungsrechte geben werden, um sie so zu fördern.