JuLis stellen Anregung/Beschwerde gem. §34 NKomVG zum Grillen

In Verbindung von §34 NKomVG sowie §8 der Hauptsatzung der Stadt Wolfenbüttel haben die Jungen Liberalen Wolfenbüttel am 12. Oktober eine Anregung/Beschwerde beim Stadtrat eingereicht.

unsere Beschwerde:

Anregung an den Stadtrat zum Thema Grillen

Warum?

Dazu erklärt Max Weitemeier:

“Als Junge Liberale begleiten wir das Thema Grillen im öffentlichen Raum schon seit 2018. Nachdem die Zukunft des öffentlichen Grillens in der letzten Ratssitzung nicht beraten wurde und der Probebetrieb damit ohne Begründung zum 31. Oktober 2020 ausläuft, wenden wir uns nun mit einer Anregung nach der Kommunalverfassung an den Rat, um eine Beratung zu erreichen.

Ein pauschales Grillverbot macht das Grillen zu einem Exklusivrecht von Garten- und Balkonbesitzern und passt schlichtweg nicht zur Lebensrealität vieler Menschen.

Die Wolfenbütteler Parks sollen zum Verweilen und Zusammenkommen einladen und so vielen Gruppen wie möglich Raum geben. Ob zum Picknick, zum Disc-Golf spielen oder eben zum Grillen, Platz wäre genug. Unser Ziel ist es, die öffentlichen Parks stärker zu beleben und die Attraktivität der Stadt insbesondere für junge Menschen noch weiter zu steigern. Mit der grundsätzlichen Erlaubnis zum öffentlichen Grillen hoffen wir diesem Ziel ein bisschen näher zu kommen.

Durch die Covid-19 Pandemie fallen für junge Menschen viele Treffpunkte weg. Das Grillen an der frischen Luft kann je nach Wetter und pandemischer Situation sicherlich auch eine verantwortungsvolle Alternative zum Treffen in privaten Räumlichkeiten bieten. Wir erwarten deshalb, dass der Stadtrat eine grundsätzliche Entscheidung zum Grillen trifft.”